Wissenswertes:
Für die Prüfungen zu den Sportbootführerscheinen muss für über 18-jährige Bewerber/innen überprüft werden, ob der Bewerber, die Bewerberin den KFZ-Führerschein vorlegen kann. Wenn nicht, muss zur Prüfungszulassung ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. Setzen Sie sich bitte vor der Beantragung des Führungszeugnisses mit uns in Verbindung!
Bringen Sie zur Prüfung bitte auch mindestens einen dokumentenechten Stift mit! Vom Prüfungsausschuss können keine Stifte zum Ausfüllen der Prüfungsbögen zur Verfügung gestellt werden!
Funkprüfungen:
Vom Prüfungsausschuss können wir Ihnen Prüfungsgeräte der Marke ICOM, Typ IC-M323 in der Prüfung zur Verfügung stellen. Wenn die Ausbildungsstätte selbst Geräte bereit hält und diese den Vorgaben entsprechen, können die Ausbildungsgeräte verwendet werden.
Qualitätsmanagement:
Der Deutsche Motoryachtverband übeprüft im Rahmen der Qualitätskontrolle auch den Ablauf von Prüfungen. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Auditor, bzw. eine Auditorin unangemeldet zu einer Prüfung erscheint. Die Auditoren beobachten nur, sie werden keinen Einfluss auf eine Prüfung nehmen!